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© Manuela Olten
Ein Kind spricht kaum, ist ängstlich oder vernachlässigt seine Körperhygiene. Bei weitem nicht immer sind nur blaue Flecken Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung. Für Fachkräfte ist es häufig schwer zu entscheiden, wann und wie sie aktiv werden müssen, wenn es um das Kindeswohl geht. Wo fängt der Kinderschutz an? Wann müssen entsprechende Hinweise oder Beobachtungen dokumentiert werden? Wie geht man mit Fehlverhalten von pädagogischen Fachkräften um? Wann muss eine „Insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzugezogen werden? Wie spricht man mit den Eltern? Wie geht man mit Fehlverhalten und Gewalt von pädagogischen Fachkräften um? Wann ist es nötig das Jugendamt zu verständigen und wie verhält man sich rechtlich konform? Ein gutes Kinderschutzkonzept in der Kita beantwortet all diese Fragen und legt fest, wie Leitung, Team und Träger bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgehen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Begriff der „Kindeswohlgefährdung“ folgendermaßen definiert:
Eine Gefährdung ist „eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt“ (BGH, FamRZ 1956, 350).
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, …
Das Konzept für Kinderschutz in der Kita soll darlegen, wie die Kinder präventiv vor Gewalt in der Kita geschützt werden können und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn es zu Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch durch Eltern oder auch zu Fehlverhalten oder Gewalt von pädagogischen Fachkräften kommt. Dabei ist der institutionelle Kinderschutz nicht als ein einmal erarbeitetes und dann für immer gültiges Konzept anzusehen, die Leitlinien und Bausteine sind vielmehr immer wieder zu überprüfen, weiterzuentwickeln und neuen Erkenntnissen anzupassen. Da jede Kita anders ist, gibt es auch nicht ein Rezept für alle Institutionen. Die Umsetzung eines wirksamen Schutzkonzepts setzt voraus, dass alle Beteiligten – Träger, Leitung und pädagogische Fachkräfte in den Erarbeitungsprozess einbezogen werden.
In sechs Schritten können Sie für Ihre Kita ein Schutzkonzept erarbeiten.
Hier erfahren Sie, wie diese Schritte im Einzelnen aussehen:
Guter Kinderschutz in einer Institution hängt nicht zuletzt von der fachlichen Bildung, der Wachsamkeit und der selbstkritischen Reflexion der Mitarbeitenden ab. Das Materialpaket „Schritt für Schritt zum Kita-Schutzkonzept“ enthält illustrierte Karten, mit denen Sie das Thema im Team besprechen können.
Mehr Informationen zum rechtlichen Hintergrund sowie Checklisten, Fragebögen und einen Leitfaden zur Erstellung eines Schutzkonzepts finden Sie im Medienpaket von „Schritt für Schritt zum Kita-Schutzkonzept“ und im Downloadbereich des Produkts.
Weitere Informationen zum Thema hören Sie darüber hinaus in einer Podcastfolge des Kita-Radios.
Nützliche Links:
Wie erkennen Pädagog:innen Misshandlung und Missbrauch beim Kind? Wo fängt Kindeswohlgefährdung durch Fachkräfte an? Und wie führt man Konfliktgespräche bei besorgniserregenden Anhaltspunkten? Seit Juni 2021 sind alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Kitas und Tagespflege verpflichtet, ein Schutzkonzept gegen Gewalt vorzulegen. Wie ein solches Konzept in einem partizipativen Prozess im Team erarbeitet werden kann, zeigt der Experte für Kinderrechte und Kinderschutz Jörg Maywald in seinem Vortrag.
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Wie erkennen Pädagog:innen Misshandlung und Missbrauch beim Kind? Wo fängt Kindeswohlgefährdung durch Fachkräfte an? Und wie führt man Konfliktgespräche bei besorgniserregenden Anhaltspunkten? Seit Juni 2021 sind alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Kitas und Tagespflege verpflichtet, ein Schutzkonzept gegen Gewalt vorzulegen. Wie ein solches Konzept in einem partizipativen Prozess im Team erarbeitet werden kann, zeigt der Experte für Kinderrechte und Kinderschutz Jörg Maywald in seinem Vortrag.
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